Die Vermittlung und Beschäftigung polnischer Haushalts- und Pflegehilfen geschieht legal im Rahmen der seit dem 1. Mai 2004 geltenden Bestimmungen der EU-Dienstleistungsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 01. Mai 2011. Die von 1zu1Betreut vermittelten Haushalts- und Pflegehilfen haben eine feste Anstellung bei einem Dienstleistungsunternehmen in Polen und werden nach Deutschland entsendet.
Die Haushalts- und Pflegekräfte sind kranken- und sozialversichert bei unserem polnischen Partnerunternehmer. Der Beweis dafür liefert das Europäische Formblatt A1, das alle Pflegekräfte bekommen, um ihre Sozialversicherung nach polnischem Recht hier vor Ort belegen zu können.
Mit der Bescheinigung A1 wird erklärt, dass während der Dauer der Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland weiterhin sein eigenes System der sozialen Sicherheit anwendbar bleibt und damit deutsches Sozialversicherungsrecht wegen des Grundsatzes der Vermeidung von Doppelversicherung ausgeschlossen ist.