Die Finanzierung der 24 Stunden Betreuung muss weitgehend privat getragen werden.
Eine Teilfinanzierung ergibt sich durch das Pflegegeld für häusliche Pflege:
Pflegestufe 0 123,- € (bei Demenz)
Pflegestufe 1 244,- € (bei Demenz 316,- €)
Pflegestufe 2 458,- € (bei Demenz 545,- €)
Pflegestufe 3 728,- € (bei Demenz gleicher Betrag)
sowie
Verhinderungsgeld 1.612,- € (jährlich) plus 806,- € aus Kurzzeitpflege
Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Somit kann die Familie diesen Zuschuss für eine Pflegekraft nach eigener Wahl verwenden.
Alle Leistungen müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Wenn Sie Fragen diesbezüglich haben, kann ich die Beantragung des Pflegegeldes bei der zuständigen Pflegekasse für Sie übernehmen.