Gut zu wissen: Meine Leistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Sie können also bis zu 20% des Stundenhonorars erstattet bekommen.
Gemäß § 35a EStG (Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) reduzieren sich die effektiven Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen um 20%, bis zu 4.000 € pro Jahr.
Bsp.: bei 20 €/h stehe Ihnen 4€/h als Zuschuss zu.